Trummer & Partnerinnen
Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir sind Ihre Steuerberatung GmbH
Leitgedanken
Die Leitsätze unseres Handelns
- Wir bekennen uns zum kreativen Unternehmertum und zum Recht des Einzelnen auf Erfolg.
- Wir sind unabhängige und verlässliche Partner.
- Wir haben Zeit für unsere Kunden.
- Wir schätzen die Toleranz und Loyalität innerhalb unseres Teams. Das gewährleistet ein Arbeiten in Freude und Freundschaft.
- Wir kooperieren mit den Behörden. Die Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitiger Akzeptanz und Fairness.
- Wir leben und arbeiten in einer Region mit einer hohen Lebensqualität und gesunder Umwelt. Wir begegnen diesem wertvollen Gut mit hoher Verantwortung.
- Wir streben gemeinsam mit unseren Kunden nach dem Platz an der Sonne.
Leistungen
Wir sind unabhängige und verlässliche Partner
Unsere Leistung orientiert sich an den individuellen Anforderungen unserer Auftraggeber.
Wir begleiten Sie schon von der ersten Idee bis zur Unternehmensgründung.
Unsere Aufgaben sind die Beratung in Steuerangelegenheiten für Unternehmer, Selbstständige und Einzelpersonen. Wir führen die Buchhaltung und Lohnverrechnung, erstellen die Bilanzen und Steuererklärungen. Zusätzlich beraten wir unsere Partner im betriebswirtschaftlichen Bereich.
Ihnen bringen wir Kompetenz, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein entgegen und erwarten gleichzeitig eine faire Partnerschaft.
Die absolute Verschwiegenheit ist selbstverständlich. Wir tragen wesentlich dazu bei, die wirtschaftliche Basis unserer Partner abzusichern und begleiten sie auf ihrem Weg zu künftigen Erfolgen.
Trummer & Partnerinnen
Unser Team ist fachlich und menschlich kompetent
Wir stellen uns ganz auf ihre Bedürfnisse ein. Wir arbeiten maßgeschneidert.
Mit vollem Einsatz versuchen wir, für unsere Partner die bestmöglichen Lösungen zu finden. Ihnen widmen wir unser Wissen, unsere Erfahrung und unsere Kontakte.

Mag. Christian Trummer



Renate Portenkirchner
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 25
r.portenkirchner@trummer-partner.at
Trummer & Partnerinnen
Team

Martina Heiger
Trummer & Partnerinnen
Kontaktinformation
Trummer & Partnerinnen
Steuerberatung GmbH
Ahornerstraße 197
8952 Irdning-Donnersbachtal
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Individuelle Termine gerne auch außerhalb der Kanzleizeiten!
Impressum | AAB | Datenschutz
Trummer & Partnerinnen Steuerberatung GmbH
Neues
Mitarbeitergewinnbeteiligung und Teuerungsprämie
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers und die Teuerungsprämie können bis zu einem bestimmten Höchstausmaß steuerfrei ausbezahlt werden.
Ausländische Vermietungseinkünfte in Österreich
Wird eine im Ausland befindliche Wohnung von einem in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen vermietet, sind die Mieteinnahmen sowohl im Ausland als auch in Österreich zu berücksichtigen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurden Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Vorsteuerabzug bei Kauf einer Wohnung
Beim Kauf einer Wohnung konnte Vorsteuer abgezogen werden, weil diese nicht direkt der Tochter der Käuferin überlassen wurde, sondern durch den Ehemann der Käuferin, der als Mieter fungierte.
ImmoESt: Kaufpreisaufteilung bei der Herstellerbefreiung
Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen meist einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent. Es gibt aber auch Steuerbefreiungen.
Auswirkungen der Erhöhung der Zinssätze durch die EZB
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum neuerlich um 0,5 %-Punkte erhöht, weshalb diese erstmals seit 2008 bei 3,0 % liegen.
Einsicht in das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Bis 2022 war die Einsicht in das Register für jedermann möglich. Durch ein Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) wurde diese Möglichkeit wieder aufgehoben.
Umsatzsteuer: Strenge Formalismen beim Dreiecksgeschäft
Bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften muss der mittlere Unternehmer („Erwerber“) genau auf die geforderten Formalvorschriften achten.
Steuerlichen Neuerungen 2023
2023 hat der Gesetzgeber neue Begünstigungen für Investitionen und Steuersenkungen vorgesehen. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick.
Ausländische Vermieter: Übergang der Steuerschuld und Veranlagung 2022
2022 wurde festgelegt, dass es bei der Vermietung von Grundstücken durch Unternehmer, die im Inland weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben, an andere Unternehmer ab 20.7.2022 nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt. Nun informiert das Finanzministerium (BMF) über die notwendigen Übergangsbestimmungen.
Arbeitskräfteüberlassung: Abzugsteuer und Quellensteuerentlastung
Seit September 2022 gilt eine neue Verordnung, in der der Quellensteuerabzug und die Rückerstattung bereits gezahlter Abzugsteuer für nach Österreich überlassene Arbeitskräfte neu geregelt wird.